KfW-Förderung für Fenster 2026
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
- Warum der Begriff „KfW-Förderung Fenster“ in die Irre führt – und welches Institut 2026 tatsächlich den Zuschuss für den Fenstertausch auszahlt.
- Wie hoch die staatliche Unterstützung konkret ausfällt: wann 15 % Grundförderung genügen, wann sich der iSFP-Bonus lohnt und ab welcher Investitionssumme Sie bis zu 12.000 Euro zurückbekommen.
- Welche technischen Mindestanforderungen Ihre neuen Fenster erfüllen müssen, damit der Förderantrag nicht abgelehnt wird – inklusive der entscheidenden Uw-Wert-Grenze.
- Wie Sie die Antragstellung Schritt für Schritt richtig durchführen und welcher eine Fehler den gesamten Förderanspruch kostet.
- Welche OKNOPLAST-Fenstersysteme die BEG-Fördervoraussetzungen 2026 sicher erfüllen – mit konkreten Uw-Werten und Hinweis auf den BAFA-Fördermittelservice.

Ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren verliert bis zu 20 % seiner Heizwärme allein durch die Fenster – Zugluft, beschlagene Scheiben, hohe Nebenkosten. Wer 2026 den Austausch plant, muss das nicht alleine finanzieren. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erstattet das BAFA 15 bis 20 % der Investitionskosten als direkten Zuschuss. Die KfW ergänzt das Angebot mit zinsgünstigen Krediten, sobald eine umfassendere Gebäudesanierung ins Spiel kommt. Welches Programm für Sie zutrifft, welche Fenster förderfähig sind und worauf Sie bei der Antragstellung keinesfalls verzichten dürfen – das klärt dieser Beitrag.
Was verbirgt sich hinter der KfW-Förderung Fenster 2026 – und was hat sich verändert?
Wer im Netz nach „KfW-Förderung Fenster“ sucht, landet häufig beim falschen Ansprechpartner. Für den reinen Fenstertausch als Einzelmaßnahme ist das BAFA zuständig – nicht die KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Fenster nur dann direkt, wenn das gesamte Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau saniert wird. Dieser Unterschied ist kein Formkram: Wer den Antrag beim falschen Institut stellt, verliert wertvolle Zeit – und im schlimmsten Fall den Anspruch auf Förderung.
Warum viele von KfW sprechen, aber das BAFA auszahlt
Mit der Neuordnung des Bundesförderungssystems im Jahr 2021 übernahm das BAFA sämtliche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Fenster, Außentüren, Rolladen – all das läuft seither über das BEG-EM-Programm. Die KfW konzentriert sich seitdem auf Komplettsanierungen und Neubauförderung. Die Verwechslung hält sich dennoch hartnäckig, weil der Begriff „KfW-Förderung“ jahrelang als Sammelbegriff für staatliche Bauförderung gebraucht wurde.
Förderbudget 2026 – von 15,3 Mrd. auf ca. 12 Mrd. Euro gekürzt
Der Bundeshaushalt 2026 sieht für den Gebäudesektor rund 12 Mrd. Euro vor, nach 15,3 Mrd. Euro im Vorjahr. Das BEG-EM-Programm bleibt aktiv, aber die Töpfe füllen sich schneller als frühere Jahre. Praktische Konsequenz: Wer seinen Fenstertausch für den Sommer 2026 plant, sollte den Förderantrag nicht auf den letzten Drücker stellen. Die Förderquoten selbst – 15 % Grundsatz, 20 % mit iSFP – bleiben unverändert.
Strengere Effizienzanforderungen ab 2026
Gleichzeitig wurden die technischen Mindestanforderungen angehoben. Förderfähig sind 2026 ausschließlich Fenster mit einem Gesamtwärmedurchgangskoeffizienten Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Wer alte Zweifachverglasungen durch modernere Zweifachverglasung ersetzt – die typischerweise Uw 1,1 bis 1,4 W/(m²K) erreicht – geht leer aus. Dreifachverglasung mit wärmegedämmtem Rahmenprofil trifft den Grenzwert dagegen problemlos.

Wie hoch ist der Zuschuss beim Fenstertausch 2026?
Kurze Antwort: zwischen 3.750 und 12.000 Euro, je nach Investitionsvolumen und ob ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die folgende Tabelle zeigt, was sich dahinter verbirgt.
| Förderweg | Ohne iSFP | Mit iSFP | Max. Zuschuss |
| Fördersatz (BAFA) | 15 % | 20 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten | 30.000 € / Wohneinheit | 60.000 € / Wohneinheit | 60.000 € / Wohneinheit |
| Max. Zuschuss (absolut) | 4.500 € | 12.000 € | 12.000 € |
| Energieberater-Pflicht | Ja (dena-Liste) | Ja (iSFP-Erstellung) | Ja |
| Antragstellung | Vor Auftragsvergabe | Vor Auftragsvergabe | Vor Auftragsvergabe |
15 % Grundförderung – solide Basis für Standardprojekte
Der Basissatz von 15 % gilt auf die gesamten förderfähigen Kosten: Fenster, Einbau und anfallende Energieberatungskosten. Ohne weiteren Bonus sind maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig, was einem Höchstzuschuss von 4.500 Euro entspricht. Für ein Einfamilienhaus mit 8 bis 10 Fenstern reicht das in den meisten Fällen aus.
iSFP-Bonus – 5 % mehr und doppelt so hohe Kostenobergrenze
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt nicht nur die Förderquote auf 20 % – auch die Bemessungsgrundlage verdoppelt sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet: maximal 12.000 Euro Zuschuss je Einheit. Ein iSFP ist ein vom Energieberater erstellter Stufenplan, der beschreibt, in welcher Reihenfolge welche Sanierungsmaßnahmen den größten Effekt erzielen. Er ist nicht auf Fenster begrenzt – künftige Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungsaustausch profitieren ebenfalls vom Bonus.
Wann rechnet sich der iSFP wirtschaftlich?
Die Erstellung eines iSFP kostet je nach Umfang zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei einer Fensterinvestition von 25.000 Euro steigt der Zuschuss durch den Bonus von 3.750 auf 5.000 Euro – Differenz: 1.250 Euro. Selbst wenn man 800 Euro für den iSFP abzieht, bleiben 450 Euro Vorteil. Wer mittel- oder langfristig weitere Sanierungsschritte plant, profitiert später erneut vom selben Fahrplan.
Welche technischen Voraussetzungen müssen neue Fenster 2026 erfüllen?
Nicht jede Neuanschaffung ist automatisch förderwert. BAFA und KfW knüpfen die Auszahlung an konkrete Mindeststandards – bei Produkt, Einbau und Dokumentation gleichermaßen.
Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K): der entscheidende Schwellenwert
Maßgeblich ist der Uw-Wert des gesamten Fenstersystems – Rahmen und Verglasung im Verbund. Die Förderpflicht liegt 2026 bei Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Passivhausfenster wie das OKNOPLAST Winergetic Premium Passiv kommen auf Uw-Werte ab 0,67 W/(m²K), das PAVA-System auf 0,76 W/(m²K) – beide liegen komfortabel unter dem Grenzwert. Entscheidend ist, dass der Uw-Wert durch ein Prüfzeugnis eines akkreditierten Instituts belegt ist, etwa des ift Rosenheim.
Fachbetrieb und RAL-Montage – Eigenleistung ist kein Weg zur Förderung
Der Fenstereinbau muss durch ein anerkanntes Fachunternehmen erfolgen. Wer selbst zur Schraube greift, schließt sich von der Förderung aus – ohne Ausnahme. Die Montage selbst hat den Anforderungen des RAL-Montageleitfadens zu entsprechen: luftdicht, wärmebrückenfrei, mit regelgerechter Abdichtung zur Laibung. Nur dann sind die deklarierten Uw-Werte im eingebauten Zustand auch tatsächlich wirksam.
Pflichtunterlagen: was das BAFA wirklich sehen will
Ohne vollständige Dokumentation keine Auszahlung. Zur Schlussabrechnung benötigen Sie die TPB-ID (Technische Produktkennung Basismaßnahme) und die TPN-ID des eingebauten Fensters, vollständige Herstellerdatenblätter mit Uw-Wert-Angabe, die Fachunternehmererklärung sowie Rechnungen, die förderfähige und nicht förderfähige Positionen getrennt ausweisen. Alle Zahlungen müssen per Überweisung nachvollziehbar sein – Barzahlung führt zur Ablehnung.

BAFA oder KfW – welches Programm passt für den Fenstertausch?
Die Frage stellt sich praktisch bei jeder Sanierung neu. Ob reiner Fenstertausch oder umfassendes Effizienzhausprojekt – die Zuständigkeit entscheidet darüber, wo der Antrag landet und welche Konditionen gelten.
| Merkmal | BAFA BEG EM | KfW Kredit 261 | KfW Ergänzungskredit 358/359 |
| Förderart | Zuschuss | Kredit + Tilgungszuschuss | Zinsgünstiger Kredit |
| Einsatzbereich | Einzelmaßnahme Fenster | Komplettsanierung Effizienzhaus | Ergänzung zu BAFA-Maßnahme |
| Max. Förderbetrag | 12.000 € mit iSFP | 150.000 € / Wohneinheit | 120.000 € |
| Tilgungszuschuss | – | 5 – 45 % je EH-Stufe | – |
| Zielgruppe | Alle Eigentümer | Alle Eigentümer | Einkommensabhängig |
| Antrag über | BAFA (online) | Hausbank | Hausbank |
BAFA – erste Anlaufstelle für den isolierten Fenstertausch
Wer ausschließlich Fenster erneuert, ohne gleichzeitig Dämmung, Heizung oder weitere Gebäudeteile anzufassen, ist beim BAFA richtig. Die Antragstellung läuft vollständig online über das Förderportal meine.bafa.de. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Unterlagen überwiesen – nicht vorgestreckt.
KfW Kredit 261 – attraktiv nur bei Gesamtsanierungen
Sobald das Projekt auf die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser zielt, kommt der KfW-Kredit 261 in Frage. Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro Kreditvolumen möglich; der Tilgungszuschuss beträgt je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 und 45 %. Der Spitzenwert von 45 % gilt dabei nur bei Worst-Performing-Buildings-Status, also energetisch besonders schlechten Bestandsgebäuden. Für eine typische Vollsanierung eines Einfamilienhauses der 1970er-Jahre sind realistischerweise 15 bis 25 % erreichbar.
KfW Ergänzungskredit (358/359) – Finanzierungslücken schließen
Wer einen BAFA-Zuschuss erhält, kann daneben den KfW Ergänzungskredit (Programme 358/359) beantragen. Das zinsgünstige Darlehen (bis 120.000 Euro) deckt die nicht geförderten Restkosten ab – bei einkommensabhängigen Konditionen. Voraussetzung ist eine vorliegende Förderzusage des BAFA; den Antrag stellt man über die eigene Hausbank.
Wie läuft die Antragstellung für die Fensterförderung Schritt für Schritt ab?
Der klassische Fehler: Der Handwerker kommt, baut ein, stellt die Rechnung aus – und dann erst denkt jemand an die Förderung. Zu spät. Das BAFA lehnt jeden Antrag ab, der nach Beginn der Maßnahme eingeht. Die Reihenfolge ist daher nicht verhandelbar.
Schritt 1 – Energieeffizienz-Experte beauftragen
Erster Schritt ist die Suche nach einem Energieeffizienz-Experten (EEE) auf der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur). Dieser Fachmann bewertet die geplante Maßnahme, begleitet die Antragstellung und zeichnet am Ende die Schlussabrechnung gegen. OKNOPLAST bietet über seinen BAFA-Fördermittelservice direkten Zugang zu dena-gelisteten Beratern – über jeden der mehr als 720 Fachhandelspartner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Schritt 2 – Handwerkerangebot mit Vorbehaltsklausel einholen
Das Angebot des Fensterbetriebs muss eine sogenannte Aufschiebungsklausel enthalten: Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung. Das klingt bürokratisch, schützt aber vor einem häufigen Problem: Unterschreibt man einen verbindlichen Vertrag vor dem Förderbescheid, gilt die Maßnahme als begonnen – und die Förderung entfällt. Im Angebot müssen TPB-ID, TPN-ID und förderfähige Positionen gesondert ausgewiesen sein.
Schritt 3 – Förderantrag stellen, dann erst unterschreiben
Über das BAFA-Förderportal meine.bafa.de reicht man Gebäudedaten, Maßnahmenbeschreibung und die Energieberater-Angaben ein. Wer gleichzeitig den KfW-Ergänzungskredit benötigt, informiert parallel die Hausbank. Erst wenn die Förderzusage schriftlich vorliegt, wird der Handwerkervertrag verbindlich unterzeichnet.
Schritt 4 – Einbau dokumentieren und Nachweise einreichen
Während der Montage Fotos, Einbauprotokolle und Prüfdokumente sammeln. Nach Fertigstellung werden alle Unterlagen inklusive Rechnung, Zahlungsbeleg und Fachunternehmererklärung beim BAFA hochgeladen. Die Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein; die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung – erfahrungsgemäß innerhalb von 6 bis 10 Wochen.

Lässt sich die Fensterförderung mit anderen Programmen kombinieren?
Grundsätzlich gilt: eine Maßnahme, eine Förderquelle. Wer BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselben Fenster beantragen will, wird abgewiesen. Was aber funktioniert – und was nicht – zeigt die folgende Übersicht.
| Kombination | Zulässig? | Hinweis |
| BAFA + KfW Ergänzungskredit 358/359 | Ja | Für dieselbe Maßnahme möglich |
| BAFA + KfW 261 (gleiche Maßnahme) | Nein | Doppelförderung ausgeschlossen |
| BAFA + § 35c EStG (gleiche Maßnahme) | Nein | Nur eine Förderquelle pro Maßnahme |
| BAFA Fenster + KfW 261 Heizung | Ja | Verschiedene Maßnahmen kombinierbar |
| BAFA + Regionale Programme | Meist ja | Abhängig von Landesrichtlinien prüfen |
| § 35c EStG ohne BAFA / KfW | Ja | Alternative für Selbstnutzer ohne Antrag |
BAFA + KfW Ergänzungskredit – die sinnvollste Kombination
Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme zu kombinieren ist ausdrücklich erlaubt. Der BAFA-Zuschuss mindert die Investitionskosten, das KfW-Darlehen finanziert den Rest zu günstigen Konditionen. Für viele Haushalte ist das die wirtschaftlichste Gesamtlösung, wenn die Eigenkapitaldecke eng ist.
Steuerbonus nach § 35c EStG – die Alternative ohne Papierkrieg
Selbstnutzer, die auf den BAFA-Antrag verzichten, können bis zu 20 % der Handwerkskosten über die Einkommensteuerklärung zurückholen – verteilt auf drei Jahre: 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr. Das Verfahren ist schlanker, erfordert keinen Energieberater und keinen Vorausantrag. Allerdings greift diese Option nur bei selbstgenutztem Wohneigentum.
Regionale Programme – oft übersehenes Potenzial
Bayern (BayernLabo), NRW (NRW.BANK), Hessen und mindestens 9 weitere Bundesländer unterhalten eigene Förderprogramme für Gebäudesanierung. Viele davon lassen sich mit dem BAFA-Bundeszuschuss kombinieren, sofern keine Kosten doppelt angerechnet werden. Konkrete Konditionen variieren stark; ein Energieberater vor Ort kennt die aktuellen Landesprogramme und hilft, die bestmögliche Förderkombination zusammenzustellen.
Förderbeispiele – drei Szenarien aus der Praxis
Szenario 1: Einfamilienhaus, 10 Fenster, 25.000 Euro Investition
Ein Eigentümer tauscht 10 Fenster gegen Kunststofffenster mit Uw 0,76 W/(m²K) aus. Gesamtkosten: 25.000 Euro. Ohne iSFP fließen 3.750 Euro als BAFA-Zuschuss zurück. Mit iSFP steigt die Erstattung auf 5.000 Euro; zieht man 800 Euro für den Fahrplan ab, verbleiben netto 4.200 Euro Vorteil. Zusätzlich kann der iSFP später für Dämmung oder Heizungsaustausch reaktiviert werden.
Szenario 2: Mehrfamilienhaus, Komplettsanierung, KfW 261
Sechs Wohneinheiten, umfassende Sanierung zu Effizienzhaus 70: neue Fenster, Außenwanddämmung, Wärmepumpe. KfW 261 stellt bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bereit – insgesamt bis zu 900.000 Euro. Bei Effizienzhaus-Stufe 70 beträgt der Tilgungszuschuss 20 %, was je Wohneinheit bis zu 30.000 Euro weniger Rückzahlung bedeutet.
Szenario 3: Eigennutzer ohne Förderantrag, Steuerbonus § 35c EStG
Fensterkosten 18.000 Euro, selbstgenutztes Eigenheim, kein BAFA-Antrag. Das Finanzamt erkennt 20 % = 3.600 Euro steuermindernd an, aufgeteilt auf drei Jahre (1.260 Euro, 1.260 Euro, 1.080 Euro). Ideal für Eigentümer mit höherer Steuerlast und dem Wunsch nach unkomplizierter Abwicklung.

Welche OKNOPLAST-Fenster erfüllen die Fördervoraussetzungen 2026?
Die technische Hürde – Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – ist bei OKNOPLAST-Systemen der oberen Leistungsklassen weit unterschritten. Drei Systeme sind dabei besonders relevant für Sanierungsprojekte.
| OKNOPLAST System | Uw-Wert ab | BEG-förderfähig? | Besonderheit |
| Winergetic Premium Passiv | 0,67 W/(m²K) | Ja | Passivhausstandard, Vierfachverglasung möglich |
| PAVA | 0,76 W/(m²K) | Ja | STV-Trockenverglasungstechnologie, 7-Kammer-Rahmen |
| Winergetic Standard | 0,76 W/(m²K) | Ja | Rw 36 dB, Mitteldichtung, 7-Kammer-Rahmen |
| PIXEL | Auf Anfrage | Ja (bei Uw ≤ 0,95) | Schlankes Design, Dreh-Kipp-Technik |
| Grande Art / Grande Classic | Auf Anfrage | Ja (bei Uw ≤ 0,95) | Erhöhter Tageslichteinfall, schmale Profile |
OKNOPLAST PAVA – 7-Kammer-Rahmen und STV-Verklebungstechnologie
Das PAVA erreicht am Referenzfenster (4/18/4/18/4-Verglasung, Ug = 0,5 W/(m²K), warmer Rahmen ψ = 0,03, Prüfzeugnis ift Rosenheim) einen Uw-Wert ab 0,76 W/(m²K). Kern der Konstruktion ist die STV-Trockenverglasungstechnologie: Die Scheibe wird trocken in den Flügel eingeklebt, was den Rahmen steifer macht, größere Formate erlaubt und Wärmebrücken am Randverbund deutlich reduziert. Das abgesenkte Flügelprofil und die Mitteldichtung sorgen zusätzlich für ein schmäleres Profilbild.
Winergetic Premium Passiv – Uw ab 0,67 W/(m²K) für höchste Dämmanspüre
Mit Uw-Werten ab 0,67 W/(m²K) erfüllt das Winergetic Premium Passiv auch die Anforderungen des Passivhausstandards – und qualifiziert sich damit für KfW-Effizienzhaus-55-Projekte. Die SpaceBlock-Verstärkungstechnik und die Option auf Vierfachverglasung machen es zur Wahl für Sanierer, die den maximalen Energieeffizienzstandard anstreben.
BAFA-Fördermittelservice von OKNOPLAST
OKNOPLAST hat den Förderprozess direkt in den Vertrieb integriert. Über den BAFA-Fördermittelservice haben Kunden Zugang zu dena-zertifizierten Energieberatern, die von der Erstberatung bis zur Schlussabrechnung begleiten. Alle Berater im Netzwerk sind auf der dena-Expertenliste geführt – eine Bedingung, die das BAFA für jede geförderte Einzelmaßnahme voraussetzt.
FAQ
Nein. Für den isolierten Fenstertausch ist das BAFA zuständig, nicht die KfW. Letztere fördert Fenster nur als Teil einer Komplettsanierung, die mindestens Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht (KfW 261). Ergänzend steht der KfW-Ergänzungskredit (358/359) zur Finanzierung bereit, wenn ein BAFA-Bescheid vorliegt.
Der Grundsatz liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, maximal berechnet auf 30.000 Euro pro Wohneinheit – das ergibt einen Höchstzuschuss von 4.500 Euro. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Quote auf 20 % und die Bemessungsgrenze auf 60.000 Euro, was maximal 12.000 Euro Zuschuss ermöglicht.
2026 gilt ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) für das gesamte Fenstersystem. Moderne Dreifachverglasung mit wärmeoptimiertem Rahmenprofil liegt typischerweise zwischen 0,67 und 0,85 W/(m²K) – komfortabel unterhalb der Schwelle.
Ja, ohne Ausnahme. Für alle BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste Pflicht – er bestätigt die energetische Wirksamkeit, begleitet den Antrag und prüft die Schlussabrechnung. Ohne diese Bestätigung lehnt das BAFA den Vorgang ab.
Vor Abschluss des Handwerkervertrags. Wer ein verbindliches Angebot unterzeichnet, bevor der BAFA-Bescheid vorliegt, gilt als mit der Maßnahme begonnen – und verliert jeden Förderanspruch. Der Antrag wird online über meine.bafa.de eingereicht.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer BAFA-Förderung in Anspruch nimmt, kann für dieselben Fenster nicht zusätzlich § 35c EStG geltend machen. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen hängt vom individuellen Steuersatz und der Investitionshöhe ab – ein Energieberater hilft bei der Kalkulation.
Alle Systeme, die den Uw-Grenzwert von 0,95 W/(m²K) einhalten, sind förderqualifiziert. Konkret: Das PAVA (ab 0,76 W/(m²K)), das Winergetic Premium Passiv (ab 0,67 W/(m²K)) und der Winergetic Standard (ab 0,76 W/(m²K)) erfüllen die Vorgaben mit Spielraum. Den exakten Uw-Wert für das konkrete Wunschformat liefert der OKNOPLAST-Fachhandelspartner auf Anfrage.
Ja. Bayern, NRW, Hessen und mindestens 9 weitere Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die sich mit dem BAFA-Bundeszuschuss kombinieren lassen – sofern keine Kosten doppelt gefördert werden. Die konkreten Konditionen variieren erheblich; ein lokaler Energieberater kennt die aktuellen Landesprogramme am besten.
Das BAFA benötigt nach Eingang vollständiger Unterlagen erfahrungsgemäß 6 bis 10 Wochen. Unvollständige Dokumente – fehlende TPB-ID, mangelnde Rechnungstrennung oder Zahlungslücken – verlängern diesen Zeitraum erheblich. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen zahlt sich also aus.
Aus energetischer Sicht: ja. Neue Dreifachverglasung reduziert den Transmissionswärmeverlust im Vergleich zu Einfachverglasung um bis zu 80 %. Die Amortisationszeit liegt ohne Förderung bei rund 12 bis 18 Jahren; mit 15 bis 20 % staatlichem Zuschuss verkürzt sie sich auf 10 bis 14 Jahre. Hinzu kommen gestiegener Einbruchschutz, merklich bessere Schalldämmung und ein Wertzuwachs der Immobilie zwischen 7 und 11 %.
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