GEG 2024: Was Bauherren beim Bauantrag wirklich wissen müssen
In diesem Artikel lernen Sie Folgendes:
- Welche aktuellen rechtlichen Anforderungen das GEG 2024 stellt – konkrete Regeln für Neubauten und Sanierungen, einschließlich der Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien bei der Heizung
- Welche Nachweise im Bauantragsverfahren unverzichtbar sind – vor allem der Wärmeschutznachweis und wie man ihn erhält
- Konkrete Anforderungen an Fenster – U-Wert maximal 1,3 W/(m²K) gesetzlich, aber unter 0,95 W/(m²K) für Förderung; Unterschied zwischen Standard- und Passivhausfenstern
- Wie man BAFA-Förderung bis zu 20% erhält – detaillierter Antragsprozess, erforderliche Dokumente, Rolle des Energieberaters sowie reale Rückerstattungsbeträge (z.B. 3.000 EUR bei 15.000 EUR Investition)
- Praktische Tipps zur Vermeidung von Verzögerungen beim Bauamt – vollständige Dokumentenliste, Rolle des Bauvorlageberechtigten, Hinweise zur Kommunikation mit der Behörde
- Unterschiede zwischen Anforderungen für Neubauten vs. Sanierungen – wann gelten mildere Regeln, wann müssen volle Standards erfüllt werden
- Reale Kosten und Einsparungen – konkrete Fensterpreise (580-970 EUR/m²), mögliche Heizkosten-Einsparungen (bis zu 15%), Return on Investment
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften – Bußgelder bis zu 50.000 EUR, aber auch praktische Informationen, wie man sie vermeidet
Wer heute einen Bauantrag stellt, stolpert zwangsläufig über das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG. Seit November 2020 hat es die alte Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und bringt klare Regeln mit: Weniger Energieverbrauch, mehr Klimaschutz. Klingt gut in der Theorie, wirft aber in der Praxis viele Fragen auf.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Das GEG macht es Ihnen nicht unmöglich zu bauen – es verlangt nur, dass Sie von Anfang an clever planen. Und genau darum geht es in diesem Artikel: praktische Orientierung statt Paragrafen-Dschungel.

Was das GEG 2024 von Ihnen verlangt
Das Gebäudeenergiegesetz fasst drei frühere Regelwerke zusammen: die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Seit Januar 2024 gilt eine verschärfte Fassung, die vor allem Neubauten betrifft.
Die Kernregel: Neue Heizungen in Neubaugebieten müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. In Großstädten über 100.000 Einwohnern greift die Pflicht spätestens ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028.
Aber Achtung: Auch wenn Ihre bestehende Heizung noch läuft, gibt es eine Austauschpflicht für Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und eine Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt haben. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind davon ausgenommen.
Welche Nachweise Sie wirklich brauchen
Im Bauantragsverfahren kommen Sie um bestimmte Nachweise nicht herum. Der wichtigste: der sogenannte Wärmeschutznachweis. Er zeigt, dass Ihr Gebäude die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt.
Dabei arbeitet das GEG mit dem Referenzgebäudeverfahren. Vereinfacht gesagt: Ihr geplantes Haus wird mit einem virtuellen Musterhaus verglichen, das die gleiche Form und Größe hat, aber mit Standardwerten ausgestattet ist. Ihr Neubau darf maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs dieses Referenzgebäudes verbrauchen – das entspricht dem sogenannten Effizienzhaus-55-Standard.
Was bedeutet das konkret für Fenster?
Fenster sind eine Schlüsselstelle, wenn es um Wärmedämmung geht. Das GEG schreibt für den Fenstertausch bei Sanierungen einen maximalen U-Wert von 1,3 W/(m²K) vor. Je niedriger dieser Wert, desto besser die Dämmung.
In der Praxis heißt das: Zweifachverglasungen mit Standardrahmen reichen gerade noch für die gesetzliche Mindestanforderung aus. Wer jedoch Fördergelder vom BAFA haben möchte, braucht bessere Werte – nämlich unter 0,95 W/(m²K). Das schaffen Sie nur mit hochwertiger Dreifachverglasung und modernen Rahmenprofilen.
Passivhausfenster mit U-Werten um 0,8 W/(m²K) sind der Goldstandard. Sie kosten zwar mehr (etwa 920-970 Euro pro Quadratmeter im Vergleich zu 580-610 Euro für Standardfenster), zahlen sich aber durch geringere Heizkosten aus.

BAFA-Förderung: So holen Sie sich Geld zurück
Neue Fenster sind teuer – aber Sie müssen nicht alles selbst zahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst den Fenstertausch mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Noch besser: Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, steigt die Förderung auf 20 Prozent. Rechnen Sie mit Gesamtkosten von 15.000 Euro für neue Fenster in einem Einfamilienhaus, bekommen Sie also 3.000 Euro zurück.
Wichtig zu wissen:
- Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind
- Sie müssen vor Antragstellung bereits ein verbindliches Angebot eines Fachbetriebs haben (mit auflösender Bedingung, falls die Förderung nicht bewilligt wird)
- Ein zertifizierter Energieberater muss eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen
- Erst nach Abschluss der Arbeiten wird das Geld ausgezahlt
Den passenden Energieberater finden Sie über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Der Weg durch das Bauamt: So vermeiden Sie Verzögerungen
Jeder Bauantrag läuft über das zuständige Bauamt. Ihre Chancen auf eine zügige Genehmigung steigen erheblich, wenn Sie von Anfang an vollständige Unterlagen einreichen:
- Baupläne – mit allen relevanten Ansichten und Grundrissen
- Wärmeschutznachweis – erstellt von einem Fachplaner oder Energieberater
- Nachweis zur Einhaltung des GEG – inklusive Berechnung des Primärenergiebedarfs
- Statiknachweise – falls erforderlich
Ein Bauvorlageberechtigter – in der Regel ein Architekt oder Ingenieur – übernimmt die Zusammenstellung und Einreichung. Er ist auch Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen des Bauamts.
Tipp: Besprechen Sie die Unterlagen vorab in einer formlosen Bauvoranfrage. So können Sie grobe Schnitzer ausmerzen, bevor Sie den offiziellen Antrag stellen.

Neubau oder Sanierung – wo liegt der Unterschied?
Bei Neubauten sind die Anforderungen am strengsten: Effizienzhaus-55-Standard ist Pflicht, künftig wird sogar der Standard Effizienzhaus-40 angepeilt. Das heißt: hochgedämmte Gebäudehülle, effiziente Heizung, möglicherweise Photovoltaik.
Sanierungen sind flexibler geregelt. Wenn Sie weniger als 10 Prozent einer Bauteilfläche erneuern, gelten Erleichterungen. Aber sobald Sie ganze Bauteile austauschen – etwa alle Fenster –, müssen die neuen Elemente die GEG-Anforderungen erfüllen.
Ein realistisches Beispiel: Fenstertausch im Altbau
Nehmen wir an, Sie haben ein Einfamilienhaus aus den 1980ern mit alten Holzfenstern (U-Wert etwa 2,8 W/(m²K)). Sie tauschen sie gegen moderne Kunststofffenster mit Dreifachverglasung (U-Wert 0,9 W/(m²K)).
Resultat: Sie erfüllen nicht nur die GEG-Vorgabe von 1,3 W/(m²K), sondern qualifizieren sich auch für die BAFA-Förderung. Die Investition von etwa 15.000 Euro bringt Ihnen 3.000 Euro Zuschuss, und Sie sparen langfristig bis zu 15 Prozent Heizkosten – laut einer Studie des Verbands Fenster + Fassade von 2024.
Was passiert, wenn Sie die Vorgaben nicht einhalten?
Das Bauamt prüft im Rahmen der Feuerstättenschau und Bauabnahme, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
In der Praxis passiert das aber selten, wenn Sie im Vorfeld sorgfältig planen und mit Fachleuten arbeiten. Die meisten Probleme entstehen durch unvollständige Anträge oder nachträgliche Änderungen am Bauvorhaben.

Die wichtigsten Tipps auf einen Blick
Vor Baubeginn:
- Klären Sie frühzeitig, welche Heizung Sie einbauen wollen (65-Prozent-EE-Pflicht!)
- Beauftragen Sie einen Energieberater für den Wärmeschutznachweis
- Wählen Sie Fenster mit U-Werten unter 0,95 W/(m²K), wenn Sie Förderung wollen
Beim Bauantrag:
- Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein
- Nutzen Sie einen Bauvorlageberechtigten als Lotsen durchs Verfahren
- Planen Sie ausreichend Zeit ein – Bearbeitungszeiten variieren je nach Bauamt
Nach der Genehmigung:
- Setzen Sie nur Fachfirmen ein, keine Eigenleistung bei förderfähigen Maßnahmen
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise auf
- Reichen Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht beim BAFA ein
FAQ
Nein, wenn es weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird und der Energiebedarf unter 25 Prozent des Jahresbedarfs liegt. Bei ganzjähriger oder häufiger Nutzung gelten die gleichen Regeln wie bei Wohngebäuden.
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Erst wenn sie älter als 30 Jahre sind oder irreparabel kaputt gehen, greift die 65-Prozent-EE-Pflicht.
Ja, BAFA-Zuschüsse lassen sich mit KfW-Krediten kombinieren – allerdings darf keine Maßnahme doppelt gefördert werden. Prüfen Sie auch regionale Förderprogramme Ihres Bundeslandes
Der Uw-Wert beschreibt die Dämmleistung des gesamten Fensters (w = window), der Ug-Wert nur die der Verglasung (g = glass). Für die GEG-Nachweise zählt immer der Uw-Wert.
Bei Neubauten im Neubaugebiet: Ja, für die GEG-Nachweise. Bei Sanierungen mit BAFA-Förderung: Ebenfalls ja. Bei kleineren Maßnahmen unter 10 Prozent der Bauteilfläche oft nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Bauamt nach.
Kontaktieren Sie Ihr städtisches Klimaschutz- oder Umweltamt. Viele Kommunen veröffentlichen den Stand ihrer Wärmeplanung auch online.
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