Bauantrag vs. Bauanzeige: Welches Verfahren brauchen Sie wirklich?
In diesem Artikel lernen Sie Folgendes:
Grundlagen der Verfahren:
- Was ist ein Bauantrag und wann ist er erforderlich (Neubau, größere Anbauten, Abweichungen vom B-Plan)?
- Was ist eine Bauanzeige und unter welchen Voraussetzungen können Sie diese nutzen (qualifizierter Bebauungsplan, strikte Konformität)?
- Was sind verfahrensfreie Bauvorhaben und welche Größengrenzen gelten in Ihrem Bundesland?
Konkrete Unterschiede zwischen Bauantrag und Bauanzeige:
- Bearbeitungszeit: 8-16 Wochen (Bauantrag) vs. 4 Wochen (Bauanzeige)
- Kosten: 0,5-1,0% der Bausumme (Bauantrag) vs. 0,2-0,7% (Bauanzeige) – mit konkreten Rechenbeispielen
- Prüfumfang: Vollständige inhaltliche Prüfung vs. nur Vollständigkeitsprüfung
- Verantwortung: Geteilt (Bauantrag) vs. voll beim Bauherrn (Bauanzeige)

Warum die falsche Wahl 15.000 Euro kosten kann
Das Bauordnungsrecht in Deutschland kennt verschiedene Genehmigungsverfahren – und die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidet über Zeit, Kosten und rechtliche Sicherheit Ihres Projekts.
Die Realität:
- Bauantrag: 8-16 Wochen Bearbeitungszeit, 0,5-1,0% der Bausumme Gebühren
- Bauanzeige: 4 Wochen Frist, 0,2-0,7% der Bausumme Gebühren
- Falsches Verfahren: Schwarzbau mit Bußgeldern bis 50.000 Euro + möglicher Abriss
Dieser Leitfaden basiert auf den aktuellen Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer und gibt Ihnen konkrete Entscheidungshilfen – ohne juristisches Fachchinesisch, aber mit allen relevanten Fakten.
Die drei Verfahrenswege: Überblick
1. Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag)
Wann erforderlich:
- Neubau von Wohngebäuden
- Größere Anbauten (meist > 30-50 m²)
- Abweichungen vom Bebauungsplan
- Kein Bebauungsplan vorhanden
- Außenbereich (außerhalb geschlossener Ortschaften)
Prozess:
- Einreichung umfangreicher Bauunterlagen
- Prüfung durch Bauamt (inhaltlich und formal)
- Beteiligung von Fachbehörden und ggf. Nachbarn
- Erteilung einer formellen Baugenehmigung
Vorteile:
- Rechtssicherheit: Bauamt prüft alle Details
- Bei Genehmigung: Vorhaben ist rechtskonform
- Verantwortung wird geteilt
Nachteile:
- Zeitaufwand: 8-16 Wochen (teilweise länger)
- Höhere Kosten
- Umfangreiche Unterlagen erforderlich
2. Bauanzeigeverfahren (Bauanzeige)
Wann möglich:
- Wohngebäude in Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan
- Keine Abweichungen vom B-Plan
- Gebäude entspricht allen Vorgaben
- Je nach Bundesland: Gebäudeklasse 1-3
Prozess:
- Anzeige des Vorhabens mit Bauvorlagen
- Bauamt prüft nur Vollständigkeit (nicht Inhalt!)
- 4 Wochen Frist: Kein Widerspruch = automatisch genehmigt
- Keine formelle Baugenehmigung wird erteilt
Vorteile:
- Schneller: 4 Wochen Frist
- Günstiger: Geringere Gebühren
- Weniger Bürokratie
Nachteile:
- Volle Verantwortung liegt beim Bauherrn/Planer
- Keine inhaltliche Prüfung durch Bauamt
- Bei Fehlern: Späte
3. Verfahrensfreie Bauvorhaben
Wann möglich:
- Kleinere Nebenanlagen (Carport, Gartenhaus, Gewächshaus)
- Je nach Bundesland unterschiedliche Größengrenzen
- Keine Baugenehmigung UND keine Bauanzeige erforderlich
Aber Achtung:
- Bauvorschriften müssen trotzdem eingehalten werden
- Bebauungsplan gilt weiterhin
- Nachträgliche Kontrolle möglich
- Bei Verstößen: Bußgeld oder Abriss

Bauantrag vs. Bauanzeige: Die konkreten Unterschiede
| Kriterium | Bauantrag | Bauanzeige |
| Rechtliche Grundlage | § 64-66 der jeweiligen LBO | § 62 der jeweiligen LBO |
| Voraussetzung | Immer möglich | Nur bei qualifiziertem B-Plan + Konformität |
| Prüfumfang | Vollständig (formal + inhaltlich) | Nur Vollständigkeit |
| Bearbeitungszeit | 8-16 Wochen (Ø 12 Wochen) | 4 Wochen Frist |
| Ergebnis | Formelle Baugenehmigung | Stillschweigende Genehmigung |
| Kosten (Gebühren) | 0,5-1,0% der Bausumme | 0,2-0,7% der Bausumme |
| Fachbehörden | Werden beteiligt | Meist nicht |
| Nachbarn | Werden beteiligt | Je nach Land unterschiedlich |
| Verantwortung | Geteilt (Bauamt prüft mit) | Voll beim Bauherrn/Planer |
| Beispiele | EFH, MFH, Gewerbe, Anbauten | EFH in B-Plan-Gebiet ohne Abweichung |
Decision Tree: Welches Verfahren brauche ich?
START: Was möchten Sie bauen?
├─ WOHNGEBÄUDE (Neubau)?
│ ├─ Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan?
│ │ ├─ JA → Halten Sie sich 1:1 an alle Vorgaben?
│ │ │ ├─ JA → BAUANZEIGE möglich*
│ │ │ └─ NEIN → BAUANTRAG erforderlich
│ │ └─ NEIN → BAUANTRAG erforderlich
│
├─ ANBAU am Wohngebäude?
│ ├─ Größe über 30 m² (NRW) / 50 m² (Bayern)?
│ │ ├─ JA → BAUANTRAG erforderlich
│ │ └─ NEIN → Je nach Land: BAUANZEIGE oder VERFAHRENSFREI
│
├─ CARPORT / GARAGE?
│ ├─ Grundfläche?
│ │ ├─ Bis 30 m² (NRW, MV, HH, NI) → VERFAHRENSFREI
│ │ ├─ Bis 50 m² (Bayern, BW, alle anderen) → VERFAHRENSFREI
│ │ └─ Darüber → BAUANTRAG
│ ├─ Außenbereich? → BAUANTRAG (immer!)
│
├─ WINTERGARTEN?
│ ├─ Beheizt (als Wohnraum genutzt)?
│ │ ├─ JA → BAUANTRAG (immer!)
│ │ └─ NEIN (Kaltwintergarten):
│ │ ├─ Bis 20 m² / 75 m³ (Thüringen) → BAUANZEIGE
│ │ ├─ Bis 30 m² (NRW) → BAUANZEIGE
│ │ └─ Andere Länder → BAUANTRAG
│
├─ GARTENHAUS?
│ ├─ Bis 10 m³ (alle Bundesländer) → VERFAHRENSFREI
│ ├─ Bis 75 m³ (Bayern) → VERFAHRENSFREI
│ ├─ Mit Toilette/Feuerstätte/Aufenthaltsraum? → BAUANTRAG
│ └─ Auf Fundament? → BAUANTRAG
│
└─ FENSTERAUSTAUSCH (Bestand)?
├─ Gleiche Größe und Position? → VERFAHRENSFREI
├─ Größe/Position verändert? → BAUANTRAG
└─ Denkmalschutz? → BAUANTRAG (immer!)
*Hinweis: Auch bei Bauanzeige trägt der Bauherr die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften.

Kosten im Vergleich: Konkrete Beispiele
Beispiel 1: Einfamilienhaus, 150 m² Wohnfläche, 400.000 € Baukosten
BAUANTRAG:
- Gebühren Bauamt: 2.000-4.000 € (0,5-1,0%)
- Architekt (Bauvorlagen): 2.500-4.000 €
- Statiker: 1.500-2.500 €
- Energieberater: 800-1.200 €
- Gesamt: 6.800-11.700 €
BAUANZEIGE (falls möglich):
- Gebühren Bauamt: 800-2.800 € (0,2-0,7%)
- Architekt (Bauvorlagen): 2.000-3.500 €
- Statiker: 1.500-2.500 €
- Energieberater: 800-1.200 €
- Gesamt: 5.100-10.000 €
Ersparnis durch Bauanzeige: 1.700-1.700 €
Beispiel 2: Carport, 35 m² Grundfläche, 8.000 € Baukosten
In Bayern (bis 50 m² verfahrensfrei):
- Keine Gebühren
- Eventuell Bauzeichnung: 200-400 €
- Gesamt: 200-400 €
In NRW (über 30 m² → Bauantrag):
- Gebühren Bauamt: 40-80 € (Mindestgebühr)
- Bauzeichnung: 300-500 €
- Gesamt: 340-580 €
Beispiel 3: Anbau 25 m², 60.000 € Baukosten
BAUANTRAG (meist erforderlich):
- Gebühren: 300-600 €
- Architekt: 1.000-2.000 €
- Statiker: 600-1.200 €
- Gesamt: 1.900-3.800 €
Zeitaufwand im Detail: Was wirklich passiert
Bauantrag: 8-16 Wochen
Woche 1-2: Formale Prüfung
- Bauamt prüft Vollständigkeit
- Fehlende Unterlagen werden angefordert
Woche 3-6: Fachliche Prüfung
- Prüfung aller eingereichten Unterlagen
- Weiterleitung an Fachbehörden (Umwelt, Denkmal, Verkehr etc.)
Woche 7-10: Beteiligung Dritter
- Gemeinde gibt Stellungnahme ab
- Nachbarn werden informiert (falls erforderlich)
- Einspruchsfrist läuft
Woche 11-12: Entscheidung
- Baugenehmigung wird erteilt
- Oder: Ablehnung mit Begründung
- Oder: Genehmigung mit Auflagen
Realität: In 30-40% der Fälle werden Unterlagen nachgefordert → Verfahren verlängert sich um 4-8 Wochen.
Bauanzeige: 4 Wochen
Tag 1: Einreichung
- Bauanzeige mit allen Unterlagen beim Bauamt
Tag 1-7: Vollständigkeitsprüfung
- Bauamt prüft nur, ob alle Unterlagen da sind
- Keine inhaltliche Prüfung!
Tag 8-28: Frist läuft
- Bauamt kann widersprechen
- Gemeinde kann Einspruch einlegen
- Nachbarn (je nach Land) können Einspruch einlegen
Tag 29: Automatische Genehmigung
- Kein Widerspruch = Vorhaben gilt als genehmigt
- Keine formelle Genehmigung wird ausgestellt
- Sie dürfen mit dem Bau beginnen
Wichtig: Die 4-Wochen-Frist ist fix. Aber: Sie tragen die volle Verantwortung dafür, dass alles rechtskonform ist.

Unterschiede nach Bundesländern: Was Sie wissen müssen
Bayern (BayBO)
Bauanzeige: Art. 59 BayBO
- Möglich für Wohngebäude bis Gebäudeklasse 3
- Qualifizierter Bebauungsplan erforderlich
- Keine Abweichungen erlaubt
Verfahrensfreie Vorhaben: Art. 57 BayBO
- Carport/Garage bis 50 m² Grundfläche
- Gartenhaus bis 75 m³
- Wintergarten bis 50 m² (unbeheizt)
Besonderheit: Bayern hat relativ großzügige Grenzen für verfahrensfreie Vorhaben.
Baden-Württemberg (LBO BW)
Bauanzeige: § 51 LBO BW („Kenntnisgabeverfahren“)
- Für Wohngebäude im Geltungsbereich eines B-Plans
- Gemeinde muss zustimmen
Verfahrensfreie Vorhaben: § 50 LBO BW
- Carport/Garage bis 50 m²
- Gartenhaus bis 40 m² oder 75 m³
Besonderheit: In BW heißt die Bauanzeige „Kenntnisgabeverfahren“ – gemeint ist aber dasselbe.
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Bauanzeige: § 62 BauO NRW („Verfahren für genehmigungsfreie Wohngebäude“)
- Nur für Wohngebäude
- B-Plan erforderlich
Verfahrensfreie Vorhaben: § 62 BauO NRW
- Carport/Garage bis nur 30 m² (!)
- Gartenhaus bis 30 m²
- Wintergarten bis 30 m² (unbeheizt)
Besonderheit: NRW hat die strengsten Größengrenzen für verfahrensfreie Vorhaben.
Berlin (BauO Bln)
Bauanzeige: § 62 BauO Bln
- Für Wohngebäude bis Gebäudeklasse 3
- B-Plan erforderlich
Verfahrensfreie Vorhaben: § 61 BauO Bln
- Carport/Garage bis 50 m²
- Gartenhaus bis 10 m³ (sehr streng!)
Besonderheit: Berlin hat oft längere Bearbeitungszeiten (auch bei Bauanzeige).
Sachsen (SächsBO)
Bauanzeige: § 62a SächsBO
- Wie in anderen Bundesländern
Verfahrensfreie Vorhaben: § 61 SächsBO
- Carport/Garage bis 50 m²
- Gartenhaus bis 50 m²
Besonderheit: Sachsen ist oft schneller und bauherrenfreundlicher als andere Bundesländer.
Erforderliche Unterlagen: Was Sie wirklich brauchen
Bauantrag: Umfangreiche Dokumentation
In dreifacher Ausfertigung:
- Bauantragsformular
- Vom jeweiligen Bundesland
- Ausgefüllt und unterschrieben
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
- Lageplan mit Einmessung
- Grundrisse aller Geschosse
- Mindestens 2 Schnitte
- Alle 4 Ansichten
- Baubeschreibung
- Konstruktion (Wände, Decken, Dach)
- Materialien
- Haustechnik
- Berechnungen
- Wohn- und Nutzfläche
- Umbauter Raum
- GRZ/GFZ
- Standsicherheitsnachweis
- Von bauvorlageberechtigtem Statiker
- Wärmeschutznachweis
- Nach GEG 2024 (Effizienzhaus 55)
- Weitere Nachweise (je nach Projekt)
- Brandschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Entwässerungskonzept
Bauanzeige: Reduzierte Dokumentation
Meist erforderlich:
- Bauanzeige-Formular
- Vom Bundesland
- Bauzeichnungen
- Lageplan
- Grundrisse
- Ansichten
- Baubeschreibung
- Kurzfassung
- Erklärung des Entwurfsverfassers
- Bestätigt Einhaltung ALLER Vorschriften
- Diese Erklärung ist entscheidend!
- Standsicherheitsnachweis
- Von Statiker
- Wärmeschutznachweis
- Falls Wohngebäude
Wichtiger Unterschied: Bei der Bauanzeige bestätigt der Architekt/Ingenieur, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Das Bauamt prüft das nicht nach.

Die häufigsten Fehler – und ihre Konsequenzen
Fehler 1: Bauanzeige statt Bauantrag
Situation: Sie melden ein Wohnhaus per Bauanzeige an, obwohl Abweichungen vom Bebauungsplan nötig sind (z.B. Dachform, Gebäudehöhe, Grenzabstand).
Konsequenz:
- Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig per Bauanzeige
- = Schwarzbau
- Bußgeld: 500-10.000 € (je nach Bundesland)
- Mögliche Baueinstellung
- Nachträglicher Bauantrag erforderlich (teurer!)
- Im schlimmsten Fall: Rückbau oder Abriss
Kosten des Fehlers: 2.000-15.000 €
Fehler 2: Verfahrensfrei, aber gegen Bauvorschriften
Situation: Sie bauen einen Carport (40 m² in Bayern = verfahrensfrei), halten aber Grenzabstand nicht ein (2,5 m statt 3 m).
Konsequenz:
- Verstoß gegen Bauordnung
- Nachbar kann Beseitigung verlangen
- Bauamt kann einschreiten
- Bußgeld: 50-5.000 €
- Rückbau oder nachträgliche Genehmigung (oft unmöglich)
Wichtig: „Verfahrensfrei“ bedeutet NICHT „vorschriftenfrei“!
Fehler 3: Bauanzeige ohne qualifizierten Bebauungsplan
Situation: Sie wollen per Bauanzeige bauen, aber es liegt nur ein einfacher B-Plan vor (kein qualifizierter).
Konsequenz:
- Bauanzeige ist nicht zulässig
- Bauantrag erforderlich
- Bei Baubeginn: Schwarzbau
Lösung: Prüfen Sie beim Bauamt: „Ist für mein Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden?“
Fehler 4: 4-Wochen-Frist falsch verstanden
Situation: Sie gehen davon aus, dass nach 4 Wochen eine „Genehmigung“ da ist und beginnen sofort mit dem Bau – auch wenn das Bauamt Rückfragen hat.
Konsequenz:
- Falls Bauamt Einwände hat: Diese müssen erst geklärt werden
- Frist gilt nur, wenn keine Einwände kommen
- Vorzeitiger Baubeginn = Schwarzbau
Lösung: Warten Sie die vollen 4 Wochen ab. Fragen Sie nach 3 Wochen beim Bauamt nach: „Gibt es Einwände?“
Bauanzeige: Was Sie wirklich wissen müssen
Die Verantwortungsfrage
Bei Bauantrag:
- Bauamt prüft alle Details
- Fehler werden (meist) erkannt
- Genehmigung = Vorhaben ist rechtskonform
- Haftung: Geteilt
Bei Bauanzeige:
- Bauamt prüft nur Vollständigkeit
- Fehler werden nicht erkannt
- Keine Genehmigung = keine Bestätigung der Rechtskonformität
- Haftung: Voll beim Bauherrn und Planer
Wann lohnt sich der Bauantrag trotz Bauanzeige-Option?
Szenario 1: Komplexes Grundstück
Situation:
- Hanglage
- Kleines Grundstück mit knappen Abständen
- Unklare Höhenberechnung
Empfehlung: Bauantrag Warum: Die Prüfung durch das Bauamt gibt Ihnen Rechtssicherheit. Bei Bauanzeige tragen Sie das volle Risiko, dass später Probleme auftauchen.
Szenario 2: Grenzwertige Bebauungsplan-Konformität
Situation:
- B-Plan ist da, aber manche Festsetzungen sind interpretationsbedürftig
- Sie sind sich nicht 100% sicher, ob Ihr Entwurf konform ist
Empfehlung: Bauantrag (oder Bauvoranfrage) Warum: Das Bauamt klärt die Auslegung. Bei Bauanzeige: Wenn das Bauamt später anders auslegt, haben Sie ein Problem.
Szenario 3: Nachbarn sind skeptisch
Situation:
- Nachbarn haben bereits Bedenken geäußert
- Grundstück liegt sensibel (z.B. nah an anderen Häusern)
Empfehlung: Bauantrag Warum: Im Bauantragsverfahren werden Nachbarn offiziell beteiligt. Einwände müssen rechtlich geklärt werden. Das schafft Klarheit.
Szenario 4: Einfacher Standard-Fall
Situation:
- Typisches Einfamilienhaus
- Standard-Grundstück in B-Plan-Gebiet
- Entwurf entspricht exakt dem B-Plan
- Erfahrener Architekt
Empfehlung: Bauanzeige Warum: Sie sparen Zeit (4 statt 12 Wochen) und Kosten (ca. 1.500-2.000 €). Das Risiko ist minimal, wenn alles korrekt geplant ist.

Checkliste: Bauanzeige – ja oder nein?
Prüfen Sie diese Punkte:
- [ ] Bebauungsplan vorhanden?
- [ ] Ist es ein qualifizierter B-Plan? (beim Bauamt nachfragen!)
- [ ] Ist er rechtskräftig?
- [ ] Vorhaben B-Plan-konform?
- [ ] GRZ und GFZ eingehalten?
- [ ] Gebäudehöhe passt?
- [ ] Dachform entspricht Vorgaben?
- [ ] Bauweise (offen/geschlossen) entspricht?
- [ ] Keine Ausnahmen oder Befreiungen nötig?
- [ ] Abstandsflächen gesichert?
- [ ] Alle Abstände zur Grenze eingehalten?
- [ ] Keine Baulast erforderlich?
- [ ] Gebäudeklasse passt?
- [ ] Ist Ihr Vorhaben in der zulässigen Gebäudeklasse? (meist 1-3)
- [ ] Architekt/Planer erfahren?
- [ ] Kennt er sich mit Bauanzeigen aus?
- [ ] Trägt er die Verantwortung (Erklärung unterschreiben)?
Wenn Sie ALLE Punkte mit „Ja“ beantworten können: Bauanzeige ist möglich.
Bei auch nur EINEM „Nein“ oder „Unsicher“: Bauantrag oder Bauvoranfrage empfohlen.
Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Erkenntnisse
1. Bauanzeige ist schneller und günstiger – aber riskanter
4 Wochen statt 12 Wochen. Ca. 1.500 € Ersparnis. Aber: Volle Verantwortung beim Bauherrn.
2. Bauanzeige ist nur bei strikter B-Plan-Konformität möglich
Keine Abweichungen erlaubt. Kein B-Plan = kein Bauanzeigeverfahren. Bei Unsicherheit: Bauantrag.
3. „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht „vorschriftenfrei“
Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist: Bauvorschriften gelten trotzdem. Bei Verstößen: Bußgeld oder Abriss.
4. Die Größengrenzen variieren erheblich zwischen Bundesländern
Carport in Bayern bis 50 m² verfahrensfrei, in NRW nur bis 30 m². Immer die jeweilige Landesbauordnung prüfen.
5. Bei Zweifel: Lieber Bauantrag oder Bauvoranfrage
Die paar Wochen mehr und 1.500 € Mehrkosten sind nichts im Vergleich zu späteren Problemen mit Bußgeldern oder Rückbau.
Sie sind unsicher, welches Verfahren für Ihr Vorhaben richtig ist?
Nutzen Sie den Decision Tree oben oder fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach: „Ist für mein Vorhaben eine Bauanzeige zulässig?“ Die Sachbearbeiter geben Ihnen eine klare Antwort.
FAQ
Ja. Sie können jederzeit statt einer Bauanzeige einen Bauantrag stellen. Das ist sogar der sicherere Weg, wenn Sie unsicher sind.
Umgekehrt (Bauantrag → Bauanzeige) geht nur, wenn die Voraussetzungen für eine Bauanzeige erfüllt sind.
Das Bauamt teilt Ihnen die Gründe mit. Dann haben Sie zwei Optionen:
- Pläne ändern und erneut Bauanzeige einreichen
- Bauantrag stellen (z.B. wenn Abweichungen erforderlich sind)
Die 4-Wochen-Frist beginnt dann neu.
Nein. Es gibt keine formelle Genehmigung. Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist ohne Widerspruch gilt das Vorhaben als genehmigt („stillschweigende Genehmigung“).
Tipp: Bitten Sie das Bauamt um eine schriftliche Bestätigung, dass kein Widerspruch erfolgt ist. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Meist ja – die Gebühren sind niedriger (0,2-0,7% statt 0,5-1,0% der Bausumme).
Aber: Die Kosten für Architekt, Statiker und Energieberater sind ähnlich. Ersparnis liegt meist bei 1.000-2.000 €.
Achtung: Bei späteren Problemen kann es deutlich teurer werden (Bußgelder, nachträgliche Genehmigung, Anwaltskosten).
Nein. Verfahrensfrei bedeutet: Keine Genehmigung UND keine Bauanzeige erforderlich.
Aber: Manche Bundesländer verlangen trotzdem eine formlose Mitteilung an das Bauamt. Prüfen Sie die jeweilige Landesbauordnung.
Ja. Bauanzeige: 4 Wochen. Bauantrag: 8-16 Wochen.
Aber: Rechnen Sie bei Bauantrag immer mit 12 Wochen Durchschnitt. Bei Bauanzeige: Die 4 Wochen sind fix, aber nur wenn keine Einwände kommen.
Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt unabhängig vom Verfahren.
Das bedeutet:
- Effizienzhaus 55 für Neubauten (seit 2023)
- Wärmeschutznachweis erforderlich
- U-Werte für Fenster: Uw ≤ 1,3 W/(m²K) (Referenzwert)
Der Wärmeschutznachweis muss auch bei Bauanzeige eingereicht werden.
Nein. Rechtlich ist beides gleichwertig – Sie dürfen bauen.
Aber: Bei Bauantrag haben Sie mehr Rechtssicherheit, weil das Bauamt alles geprüft hat.
Bei Bauanzeige: Wenn später Fehler auftauchen, ist das Ihr Problem.
Sie brauchen einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur oder bei kleinen Vorhaben teilweise Handwerksmeister).
Warum: Dieser muss bestätigen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Diese Erklärung ist verpflichtend.
Achtung: Der Entwurfsverfasser haftet mit!
Das ist oft dasselbe – nur andere Begriffe in verschiedenen Bundesländern:
- Bayern: Genehmigungsfreistellung (Art. 59 BayBO)
- Baden-Württemberg: Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO BW)
- NRW: Verfahren für genehmigungsfreie Wohngebäude (§ 62 BauO NRW)
- Andere Länder: Bauanzeigeverfahren (§ 62 der jeweiligen LBO)
Gemeint ist immer: Anzeige statt vollständiger Prüfung.
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