Schalldämmung
Die im Bauwesen relevanten Schallarten sind Luft und Körperschall. Mit Körperschall sind die Geräusche gemeint, die der Mensch durch beispielsweise Bewegung, der sogenannte Trittschall, verursacht. Alle anderen Geräusche, die im Gebäude an das Ohr dringen, werden als Luftschall bezeichnet. Das können Geräusche sein, die von außen an das Gebäude herangetragen werden wie Verkehr oder Fluglärm, oder im inneren produziert werden, beispielsweise durch eine Heizungs- oder Lüftungsanlage oder elektrische Geräte. Bezogen auf den Fensterbau lässt sich sagen, dass Fenster und Türen mit besserem Schallschutz konfigurierbar sind, sofern die Gebäudesituation einen besonderen Schallschutz erfordert.
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