Brüstungshöhe
Einfach ausgedrückt ist die Brüstungshöhe die Höhe, die ein Bauteil vom Fußboden aus gerechnet hat, um zu verhindern, dass eine Person von einer Brüstung fällt. Welche Höhe der Gesetzgeber fordert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die in unterschiedlichen Verordnungen geregelt sind. Im privaten Bereich fordern die Landesbauordnungen und andere in der Regel 80 cm Fensterbrüstungshöhe, sollte die Absturzhöhe (gerechnet ab Fußboden) über 12 m liegen, muss die Fensterbrüstung 90 cm hoch sein. Im gewerblichen Bereich sind die Vorgaben etwas strenger und liegen jeweils 10 cm über den Vorgaben für den Privatbereich. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bei älteren Gebäuden greift der Bestandsschutz. Bestandsschutz bedeutet, dass die gesetzlichen Regelungen gelten, die bei zum Zeitpunkt der Genehmigung des Baus rechtsgültig waren.
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