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Brüstung

Unter einer Brüstung wird ein installierter Absturzschutz verstanden. Brüstungen werden überall dort installiert, wo sie vor dem Gesetzgeber notwendig erschienen, um Abstürze und damit Verletzungen zu vermeiden. Brüstungen gibt es sowohl im öffentlichen Raum, beispielsweise auf Brücken, im gewerblichen sowie im privaten Raum. Wie hoch eine Brüstung zu sein hat, wird in unterschiedlichen Verordnungen geregelt. Im öffentlichen sowie gewerblichen Raum gelten strengere Massstäbe als im privaten Bereich. Ob eine Brüstung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, entscheidet die gesetzliche Regelung, die zum Zeitpunkt der Genehmigung des jeweiligen Bauprojektes gültig war. Dies nennt man Bestandsschutz. Der Bestandsschutz kann allerdings aufgehoben werden, wenn das Bauwerk entfernt, eine erhebliche Nutzungsänderung stattfindet oder bauliche Veränderungen zu groß sind.

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